Schulelternbeirat

Schulelternbeirat

Die Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte, die aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen (siehe Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom 01.08.2017, § 108 Schulelternbeiräte).

Das sind die Aufgaben des Schulelternbeirats:

  • Der Schulelternbeirat übt ein Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.
  • Der Schulelternbeirat ist für die Eltern einer Schule Ansprechpartner, Unterstützer und Vermittler.
  • Der Schulelternbeirat arbeitet direkt mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen. Durch Mitwirkungsrechte im Schulgesetz wird der Schulelternbeirat an wichtigen Entscheidungen beteiligt.

Das sind die Schulelternbeiräte der Grundschule Weilmünster im Schuljahr 2024/25     

Vorsitzende: Sirikit Wischnewski (3a)

Stellvertreterin: Sandra Hamacher (1d)

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