Wohnungswechsel oder andere wichtige Veränderungen im familiären Bereich (betrifft alle der Schule bereits gemeldeten Angaben) sind der Schule mitzuteilen. Bei Umzug sind die Schulbücher und die Fahrkarte der Schule zurückzugeben.
Die Eltern haben auf dem Schulweg die Aufsichtspflicht. Entfernt sich ein Kind eigenmächtig von der Schule, obliegt die Aufsicht ebenfalls den Eltern.
Besuchern ist während der Unterrichtszeit der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Pausenhof nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
In Weilmünster besteht ein
Betreuungsangebot von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn
sowie
nach Unterrichtsschluss ab 11.15 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Betreuungskinder aus den Ortsteilen können anschließend mit dem Bus nach Hause fahren. Darüber hinaus besteht ein Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr. In diesem Fall müssen Sie ihr Kind selbst abholen.
Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten erhalten Sie unter der Telefonnummer 06472-8310785.
Auch an unserem Schulstandort Laubuseschbach wird für die Kinder unserer Außenstelle eine Betreuung angeboten: ab 7.15 Uhr bis Unterrichtsbeginn und ab 11.15 Uhr bis 12.40 Uhr.
Betreuungskinder können anschließend mit dem Bus nach Weilmünster fahren und die Betreuung bis 15.00 Uhr bzw. bis 17.00 Uhr in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie im Bedarfsfall Ihr Kind in der Betreuung in Weilmünster unter der Telefonnummer 06472-8310785 an.
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer kann Ihr Kind bis zu 2 Tage beurlauben; darüber hinaus muss ein Antrag bei der Schulleiterin / beim Schulleiter gestellt werden.
Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien müssen 3 Wochen vorher bei der Schulleiterin / beim Schulleiter unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt werden und werden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt.
Kann ein Bus am Morgen die Abfahrtszeiten nicht einhalten, warten die Schüler 15 Minuten an der örtlichen Haltestelle. Danach gehen sie wieder nach Hause und finden sich zur nächstfolgenden Abfahrtszeit an der Haltestelle ein.
Mindestens zweimal jährlich findet ein Elternabend statt. Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Bitte teilen Sie uns Veränderungen, welcher Art auch immer, sofort mit. Eine Erziehungspartnerschaft kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten offen und ehrlich miteinander umgehen. Wir bieten Ihnen gerne Beratung und Hilfe bei vorher vereinbarten Terminen an.
Einmal jährlich findet ein Elternsprechtag statt – i.d.R. an einem Freitag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr – nach den Halbjahreszeugnissen. Dazu werden die Eltern schriftlich eingeladen.
Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit, mit den Lehrern auch außerhalb des Sprechtages einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Die Sprechzeiten der Lehrer finden nach vorheriger (telefonischer) Vereinbarung statt.
Am letzten Schultag vor den Ferien sowie am Zeugnisausgabetag im Halbjahr ist immer von 8.15 Uhr – 10.55 Uhr Unterricht.
Wir legen großen Wert auf eine gesunde Ernährung (zuckerfreier Vormittag). Achten Sie bitte auf ein gesundes Pausenbrot und ein zuckerfreies Getränk.
Zusätzlich bieten wir in Weilmünster und Laubuseschbach einmal wöchentlich zum Selbstkostenpreis ein gesundes Frühstück an.
Bei vorsätzlichen Verletzungen anderer sowie bei grober fahrlässiger Beschädigung des Schuleigentums oder des Eigentums anderer Personen haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.
Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen sind Handys, MP3 Player, Speichermedien, Kopfhörer, elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte und alle anderen elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet und in der Tasche zu verwahren.
Bei Erkrankung Ihres Kindes muss das Kind vor Unterrichtsbeginn in der Schule und ggf. in der Betreuung entschuldigt werden.
Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Läusebefall, Keuchhusten, Masern, Röteln, Scharlach, …) müssen die Schule und ggf. auch die Betreuung unverzüglich informiert werden.
Kann ein Kind am Sportunterricht über einen längeren Zeitraum nicht teilnehmen (über 4 Wochen hinaus), so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die vom Sportunterricht frei gestellten Schüler nehmen nach Absprache mit dem Sport- und Klassenlehrer am Unterricht teil. Schüler, die an einer schulischen Veranstaltung (Ausflüge etc.) nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.
Das Halten oder Parken in der Zufahrt zum Busbahnhof ist nicht gestattet. Es behindert die Zufahrt der Schulbusse zu den Parkbuchten.
Der Lehrerparkplatz ist nur für Bedienstete der Schule bestimmt.
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, auch auf dem angrenzenden Parkplatz sowie dem angrenzenden Busbahnhof, ist untersagt.
Die den Schülern ausgehändigten
Schulbücher bleiben Eigentum des Landes Hessen und sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder mutwilliger Beschmutzung oder Beschädigung müssen diese Bücher von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Die Schulbücher müssen innerhalb einer Woche nach Ausgabe eingebunden werden.
In dringenden Fällen können die Schüler im Sekretariat unserer Schule anrufen. Notfallanrufe erfolgen kostenlos.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnimmt und mit den notwendigen Schulmaterialien (einschließlich der für den Sport- und Schwimmunterricht erforderlichen Kleidungsstücke) ausgestattet ist.
Die Unterrichtszeiten:
In Weilmünster
1. Stunde
7.30 Uhr - 8.15 Uhr
2. Stunde
8.15 Uhr - 9.00 Uhr
1. Pause
9.00 Uhr – 9.20 Uhr
3. Stunde
9.20 Uhr
4. Stunde
- 10.55 Uhr
2. Pause
10.55 Uhr – 11.15 Uhr
5. Stunde 11.15 Uhr - 11.55 Uhr
6. Stunde
11.55 Uhr - 12.40 Uhr
In Laubuseschbach
1. Stunde
7.30 Uhr - 8.15 Uhr
2. Stunde
8.15 Uhr - 9.00 Uhr
1. Pause
9.00 Uhr – 9.20 Uhr
3. Stunde
9.20 Uhr
4. Stunde
- 10.55 Uhr
2. Pause
10.55 Uhr – 11.15 Uhr
5. Stunde 11.15 Uhr - 11.55 Uhr
6. Stunde
11.55 Uhr - 12.40 Uhr
Die Schüler werden vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof beaufsichtigt:
In Weilmünster
vor der 1. Unterrichtsstunde ab 7.05 Uhr
vor der 2. Unterrichtsstunde ab 8.00 Uhr
vor der 3. Unterrichtsstunde ab 8.50 Uhr
In Laubuseschbach
vor der 1. Unterrichtsstunde
ab 7.15 Uhr
vor der 2. Unterrichtsstunde
ab 7.50 Uhr
vor der 3. Unterrichtsstunde ab 8.45 Uhr
Alle Schüler sind beim Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit, während den Pausen, bei sonstigen schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulweg erleiden. Schulwegunfälle müssen von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen im Sekretariat gemeldet werden.
Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände oder der Lerngruppe, so sind sie nicht unfallversichert. Die Aufsichtspflicht der Schule entfällt in diesem Fall.
Haftung
Bei vorsätzlichen Verletzungen anderer sowie bei grober fahrlässiger Beschädigung des Schuleigentums oder des Eigentums anderer Personen haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.
Es wird empfohlen, eine private Haftpflicht abzuschließen.
Die Kinder sollen weder Wertgegenstände noch Geld mit zur Schule bringen, da bei Verlust nicht gehaftet wird. Auch für Fahrräder, Roller u.ä. kann keine Haftung übernommen werden.
Ungünstige Witterungsbedingungen wie Schneechaos, Blitzeis, heftige Unwetter usw. können es notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Unterricht ausfallen zu lassen.
Die Information wird in der Regel kurzfristig über die Homepage oder das Radio bekannt gegeben.
Sollten Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, steht eine Betreuung in der Schule zur Verfügung.
Grundschule Weilmünster
Weilstraße 76
Außenstelle Laubuseschbach
Vor dem Hag
Grundschule
Weilmünster
Weilstraße 76
35789 Weilmünster
Telefonnummer 06472 2260
Fax-Nummer 06472 831841
Außenstelle
Laubuseschbach
Vor dem Hag
35789 Weilmünster
Telefonnummer 06475 912431
Fax-Nummer 06475 912428
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