Eltern

Unsere Schule

von A-Z

Änderung von Daten

Wohnungswechsel oder andere wichtige Veränderungen im familiären Bereich (betrifft alle der Schule bereits gemeldeten Angaben) sind der Schule mitzuteilen. Bei Umzug sind die Schulbücher und die Fahrkarte der Schule zurückzugeben.


Aufsichtspflicht

Die Eltern haben auf dem Schulweg die Aufsichtspflicht. Entfernt sich ein Kind eigenmächtig von der Schule, obliegt die Aufsicht ebenfalls den Eltern.


Besucher

Besuchern ist während der Unterrichtszeit der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Pausenhof nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.


Betreuung

In Weilmünster besteht ein Betreuungsangebot von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn sowie nach Unterrichtsschluss ab 11.15 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Betreuungskinder aus den Ortsteilen können anschließend mit dem Bus nach Hause fahren. Darüber hinaus besteht ein Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr. In diesem Fall müssen Sie ihr Kind selbst abholen.
Weitere Informationen zu den Betreuungsangeboten erhalten Sie unter der Telefonnummer 06472-8310785.

Auch an unserem Schulstandort Laubuseschbach wird für die Kinder unserer Außenstelle eine Betreuung angeboten: ab 7.15 Uhr bis Unterrichtsbeginn und ab 11.15 Uhr bis 12.40 Uhr.
Betreuungskinder können anschließend mit dem Bus nach Weilmünster fahren und die Betreuung bis 15.00 Uhr bzw. bis 17.00 Uhr in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie im Bedarfsfall Ihr Kind in der Betreuung in Weilmünster unter der Telefonnummer 06472-8310785 an.


Beurlaubung

Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer kann Ihr Kind bis zu 2 Tage beurlauben; darüber hinaus muss ein Antrag bei der Schulleiterin / beim Schulleiter gestellt werden.

Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien müssen 3 Wochen vorher bei der Schulleiterin / beim Schulleiter unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt werden und werden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt.


Bustransport

Kann ein Bus am Morgen die Abfahrtszeiten nicht einhalten, warten die Schüler 15 Minuten an der örtlichen Haltestelle. Danach gehen sie wieder nach Hause und finden sich zur nächstfolgenden Abfahrtszeit an der Haltestelle ein.


Elternarbeit

Mindestens zweimal jährlich findet ein Elternabend statt. Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Bitte teilen Sie uns Veränderungen, welcher Art auch immer, sofort mit. Eine Erziehungspartnerschaft kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten offen und ehrlich miteinander umgehen. Wir bieten Ihnen gerne Beratung und Hilfe bei vorher vereinbarten Terminen an.


Elternsprechtag

Einmal jährlich findet ein Elternsprechtag statt – i.d.R. an einem Freitag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr – nach den Halbjahreszeugnissen. Dazu werden die Eltern schriftlich eingeladen.

Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit, mit den Lehrern auch außerhalb des Sprechtages einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Die Sprechzeiten der Lehrer finden nach vorheriger (telefonischer) Vereinbarung statt.


Ferien

Am letzten Schultag vor den Ferien sowie am Zeugnisausgabetag im Halbjahr ist immer von 8.15 Uhr – 10.55 Uhr Unterricht.


Gesundes Frühstück

Wir legen großen Wert auf eine gesunde Ernährung (zuckerfreier Vormittag). Achten Sie bitte auf ein gesundes Pausenbrot und ein zuckerfreies Getränk.

Zusätzlich bieten wir in Weilmünster und Laubuseschbach einmal wöchentlich zum Selbstkostenpreis ein gesundes Frühstück an.


Haftung

Bei vorsätzlichen Verletzungen anderer sowie bei grober fahrlässiger Beschädigung des Schuleigentums oder des Eigentums anderer Personen haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.


Handys und andere elektronische Geräte

Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen sind Handys, MP3 Player, Speichermedien, Kopfhörer, elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte und alle anderen elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet und in der Tasche zu verwahren.


Krankheiten

Bei Erkrankung Ihres Kindes muss das Kind vor Unterrichtsbeginn in der Schule und ggf. in der Betreuung entschuldigt werden.

Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Läusebefall, Keuchhusten, Masern, Röteln, Scharlach, …) müssen die Schule und ggf. auch die Betreuung unverzüglich informiert werden.

Kann ein Kind am Sportunterricht über einen längeren Zeitraum nicht teilnehmen (über 4 Wochen hinaus), so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die vom Sportunterricht frei gestellten Schüler nehmen nach Absprache mit dem Sport- und Klassenlehrer am Unterricht teil. Schüler, die an einer schulischen Veranstaltung (Ausflüge etc.) nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.


Parken

Das Halten oder Parken in der Zufahrt zum Busbahnhof ist nicht gestattet. Es behindert die Zufahrt der Schulbusse zu den Parkbuchten.
Der Lehrerparkplatz ist nur für Bedienstete der Schule bestimmt.


Rauchverbot

Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, auch auf dem angrenzenden Parkplatz sowie dem angrenzenden Busbahnhof, ist untersagt.


Schulbücher

Die den Schülern ausgehändigten Schulbücher bleiben Eigentum des Landes Hessen und sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder mutwilliger Beschmutzung oder Beschädigung müssen diese Bücher von den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Die Schulbücher müssen innerhalb einer Woche nach Ausgabe eingebunden werden.


Telefon

In dringenden Fällen können die Schüler im Sekretariat unserer Schule anrufen. Notfallanrufe erfolgen kostenlos.


Unterricht

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnimmt und mit den notwendigen Schulmaterialien (einschließlich der für den Sport- und Schwimmunterricht erforderlichen Kleidungsstücke) ausgestattet ist.

Die Unterrichtszeiten:

In Weilmünster

1. Stunde 7.30 Uhr - 8.15 Uhr 
2. Stunde
8.15 Uhr - 9.00 Uhr 
1. Pause
9.00 Uhr – 9.20 Uhr 
3. Stunde
9.20 Uhr 
4. Stunde
- 10.55 Uhr
2. Pause
10.55 Uhr – 11.15 Uhr 
5. Stunde
11.15 Uhr - 11.55 Uhr
6. Stunde
11.55 Uhr - 12.40 Uhr

In Laubuseschbach

1. Stunde 7.30 Uhr - 8.15 Uhr 
2. Stunde
8.15 Uhr - 9.00 Uhr 
1. Pause
9.00 Uhr – 9.20 Uhr 
3. Stunde
9.20 Uhr 
4. Stunde
- 10.55 Uhr
2. Pause
10.55 Uhr – 11.15 Uhr 
5. Stunde
11.15 Uhr - 11.55 Uhr
6. Stunde
11.55 Uhr - 12.40 Uhr

Die Schüler werden vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof beaufsichtigt:

In Weilmünster

vor der 1. Unterrichtsstunde ab 7.05 Uhr

vor der 2. Unterrichtsstunde ab 8.00 Uhr

vor der 3. Unterrichtsstunde ab 8.50 Uhr

In Laubuseschbach

vor der 1. Unterrichtsstunde ab 7.15 Uhr
vor der 2. Unterrichtsstunde
ab 7.50 Uhr

vor der 3. Unterrichtsstunde ab 8.45 Uhr


Versicherung

Alle Schüler sind beim Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit, während den Pausen, bei sonstigen schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulweg erleiden. Schulwegunfälle müssen von den Erziehungsberechtigten innerhalb von 3 Tagen im Sekretariat gemeldet werden.

Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände oder der Lerngruppe, so sind sie nicht unfallversichert. Die Aufsichtspflicht der Schule entfällt in diesem Fall.

Haftung

Bei vorsätzlichen Verletzungen anderer sowie bei grober fahrlässiger Beschädigung des Schuleigentums oder des Eigentums anderer Personen haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.
Es wird empfohlen, eine private Haftpflicht abzuschließen.



Wertgegenstände

Die Kinder sollen weder Wertgegenstände noch Geld mit zur Schule bringen, da bei Verlust nicht gehaftet wird. Auch für Fahrräder, Roller u.ä. kann keine Haftung übernommen werden.


Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Ungünstige Witterungsbedingungen wie Schneechaos, Blitzeis, heftige Unwetter usw. können es notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Unterricht ausfallen zu lassen.

Die Information wird in der Regel kurzfristig über die Homepage oder das Radio bekannt gegeben.

Sollten Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, steht eine Betreuung in der Schule zur Verfügung.

Grundschule Weilmünster
Weilstraße 76

Telefonnummer 06472 2260

Außenstelle Laubuseschbach
Vor dem Hag

Telefonnummer 06475 912431

Share by: